Erbschaft & Nachlass

 
 
  • Nachlassregelungen

  • Nachlassliquidationen

  • Erbrechtsfragen

  • Vertretung in Erbsachen

Es gibt Steuerämter in der Region, die auf die Inventarisation einer Hinterlassenschaft so lange verzichtet haben, bis sie unsere "Nachlassregelung" geliefert erhalten haben.

Nach den Vorschriften und Vorstellungen des Regierungsrates des Kantons Zürich haben wir unsere Nachlassregelung aufgebaut. Hier kommen zuerst alle fein säuberlich verifizierten Vermögenswerte und die Schulden hinein. Es folgt die Untersuchung der güterrechtlichen Situation, die entsprechenden Zuweisungen und letztlich der erbrechtliche Vorschlag. Danach werden der gesetzlichen Erbfolge und/oder den Vorschriften eines Testamentes entsprechend die Erbquoten, Vermächtnisse oder andere Vorschriften des/der Verstorbenen aufgenommen und ins Bild gesetzt. Sodann wird die Teilung vorgenommen und die individuellen Zuteilungen vorgeschlagen. Die provisorische Nachlassregelung wird von den Erben abgesegnet und unterzeichnet. Diese dient dem Steueramt als Grundlage für das amtliche Inventar.

Der Tod Ihrer Mutter, Ihres Vaters oder sonst eines Verwandten ist oft von Schmerz und Emotionen geprägt. Warum überlassen Sie nicht uns den lästigen Papierkram?

Sollten Sie selbst bereits zu Lebzeiten ein Testament, einen Ehe- und/oder einen Erbvertrag aufsetzen oder gar die Verantwortung für die richtige Verteilung Ihrer Hinterlassenschaft auf einen Willensvollstrecker übertragen wollen, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere langjährige Praxis begleitet von Grund- und Weiterbildung bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit, dass alles so geschieht, wie Sie es sich vorstellen.

 

Anweisungen für den Todesfall.pdf